Webdesign open-eye Steuern Gewerbetreibende Gewerbetreibende Steuerrecht Steuerrecht Steuern

Steuer Menü
Steuer
Steuern

Ab Juni: Elektronische Abgabe der Umsatzsteuer Voranmeldung

Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind, sofern keine unbillige Härte vorliegt, für nach dem 31. Mai 2005 endende Voranmeldezeiträume (wieder) in elektronischer Form abzugeben. Die bis Ende Mai befristete Ausnahmeregelung des Bundesfinanzministeriums (BMF) wurde nicht verlängert.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen seinen Erlass vom 6. April 2005 mittlerweile aufgehoben hat. Dies ist insofern von Bedeutung, als der Erlass das BMF zur vorübergehenden Verlängerung der traditionellen Voranmeldeformen bewegt hat. Unternehmer konnten ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt dadurch auch noch nach dem ursprünglichen Stichtag 31. März in Papierform oder via Telefax übermitteln.

Nach wie vor in Kraft ist allerdings § 150 AO, der unter anderem bestimmt, dass Steuererklärungen auf "amtlich vorgeschriebenem Vordruck" abzugeben sind. Hieraus leiten zahlreiche Experten das Recht eines Unternehmers auf Einreichung von Steuererklärungen in Papierform ab. Ein (freiberuflicher) Unternehmer, der dem Papier weiterhin die Treue hält, sollte sich daher zumindest auf § 150 AO berufen.
Einnahmen-Überschuss

Links Umsatzsteuer Voranmeldung, Vorsteuer

Viele weitere Artikel und aktuelle Meldungen auf unserer Partnerseite freiberufler.net.

Oder stöbern Sie im Anwalt-Tip(p).de Infoservice.

Informationen Gewerbe Anmeldung
Einnahmen-Überschuss
Valid XHTML 1.0! Valid CSS! Webdesign Programmierung open-eye